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BSG, 10.01.2014 - B 8 SO 53/13 B |
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Gotha, 15.03.2011 - S 14 SO 6980/09
- LSG Thüringen, 25.07.2013 - L 8 SO 784/11
- BSG, 10.01.2014 - B 8 SO 53/13 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75
Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des …
Auszug aus BSG, 10.01.2014 - B 8 SO 53/13 B
3 Wird das Vorliegen eines Verfahrensmangels geltend gemacht, auf dem die angefochtene Entscheidung beruhen kann, so müssen bei der Bezeichnung des Verfahrensmangels wie bei einer Verfahrensrüge innerhalb einer zugelassenen Revision zunächst die diesen Verfahrensmangel des LSG (vermeintlich) begründenden Tatsachen substantiiert dargelegt werden (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 24, 34 und 36;… vgl auch Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl 2012, § 160 RdNr 23).Darüber hinaus ist die Darlegung zu verlangen, dass und warum die Entscheidung - ausgehend von der Rechtsansicht des LSG - auf dem Mangel beruhen kann, also die Möglichkeit der Beeinflussung des Urteils besteht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14 und 36), es sei denn, es werden, was hier allerdings nicht der Fall ist, absolute Revisionsgründe gerügt, bei denen gemäß § 202 SGG iVm § 547 Zivilprozessordnung der Einfluss auf die Entscheidung unwiderlegbar vermutet wird (BSGE 4, 281, 288;… BSG SozR 1500 § 136 Nr. 8).
- BSG, 25.04.2013 - B 8 SO 16/11 R
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - örtliche Zuständigkeit - Umzug - ambulant …
Auszug aus BSG, 10.01.2014 - B 8 SO 53/13 B
Darüber hinaus hätte der Beschwerdeführer im Einzelnen darlegen müssen, weshalb die ernsthafte Möglichkeit der vorrangigen Leistungsverpflichtung des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg in Betracht kommt (vgl nur BSG, Urteil vom 25.4.2013 - B 8 SO 16/11 R - RdNr 10 mwN), die Entscheidung des LSG nach der Beiladung des Kommunalverbands für ihn also günstiger ausgefallen wäre. - BSG, 14.02.1957 - 8 RV 691/55
Auszug aus BSG, 10.01.2014 - B 8 SO 53/13 B
Darüber hinaus ist die Darlegung zu verlangen, dass und warum die Entscheidung - ausgehend von der Rechtsansicht des LSG - auf dem Mangel beruhen kann, also die Möglichkeit der Beeinflussung des Urteils besteht (…BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14 und 36), es sei denn, es werden, was hier allerdings nicht der Fall ist, absolute Revisionsgründe gerügt, bei denen gemäß § 202 SGG iVm § 547 Zivilprozessordnung der Einfluss auf die Entscheidung unwiderlegbar vermutet wird (BSGE 4, 281, 288;… BSG SozR 1500 § 136 Nr. 8).